Einsatzreihenfolge der Lehrer und Lehrerinnen:
• Lehrer und Lehrerinnen, dem/der in der zu supplierenden Stunde der Unterricht ausfällt
• Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen
• Fachlehrer und Fachlehrerinnen
• anderer Lehrer und Lehrerinnen

Grundsätzlich gilt für alle Klassen/Schüler und Schülerinnen:
• Anwesenheit pro Tag mind. 4 Stunden
• keine anwesende Klasse bleibt ohne Supplierung
• jeder Lehrer und jede Lehrerin kann in jeder zu supplierenden Stunde auf Wunsch supplieren

Für 1. Klassen gilt:
Alle Vormittagsstunden werden suppliert, keine Supplierungen am Nachmittag

Für 2.-4. Klassen gilt:
• Bei Bekanntgabe spätestens am Vortag:
Die letzte Randstunde kann stets entfallen, zwei letzte Stunden nur bei Fächern mit Doppelstunden (BE, TEW, TEXW, BSP,…)

Für 5.-8.Klassen sind bei Supplierungen die grundsätzlich geltenden Regelungen (s.o.) zu beachten.  Außerdem gilt:
• spätester Unterrichtsbeginn: 2.Stunde
• 7. und 8. Klassen können statt einer Supplierung auch „Selbststudium“ haben

Für Religionsaufsichten gilt folgende Vereinbarung:
Bei Entfall einer 6.Stunde kann eine eventuelle Religionsaufsicht in der 5.Stunde auch entfallen, wenn der Entfall am Vortag bekannt gegeben wird. Ansonsten gelten Religionsaufsichten als Regelstunden.